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Lieferung mit eigenem LKW
Standardmäßig versenden wir Ihre Bestellung per LKW direkt auf die Baustelle gemäß Ihrer Logistikvereinbarung.
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HINWEIS gemäß § 15 VerpackG zur Rücknahme von Verpackungen
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) bezweckt, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Zudem soll das Erreichen der europarechtlichen Zielvorgaben der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle sichergestellt werden.
Muffenrohr kann Letztvertreiber von Verpackungen im Sinne des VerpackG sein. Muffenrohr ist in diesem Fall verpflichtet, solche wie die von ihm in Verkehr gebrachten gebrauchten, restentleerten Verpackungen der gleichen Art, Form und Größe unentgeltlich am Ort der tatsächlichen Übergabe (oder in dessen unmittelbaren Nähe) zurückzunehmen*. Im Falle der wiederkehrenden Belieferung, kann die Rücknahme dieser Verpackungsarten auch bei einer späteren Anlieferung erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass systembeteiligungspflichtige Verpackungen nicht zurückgegeben werden können! Wir möchten Sie daher bitten, vorher die Systembeteiligungspflicht der jeweiligen Verpackung über das zentrale Verpackungsregister (https://www.verpackungsregister.org/) zu prüfen.
Auf Punkt 4.3 unserer Allgemeinen Verkaufs- und Zahlungsbedingungen wird hingewiesen.
*Hiervon umfasst: Transportverpackungen, Nicht systembeteiligungspflichtige Verkaufs- und Umverpackungen, Verkaufs- und Umverpackungen nach §7 Abs.5 VerpackG, Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter, Mehrwegverpackungen.